Sicherungseinbehalt

Sicherungseinbehalt
von Factoringgesellschaften beim Forderungsankauf einbehaltener Betrag, der der Verrechnung von nachträglich eingeräumten Rabatten, Skontoabzügen und weiteren Abzügen dient, die der Zahlungspflichtige (der Kunde des Forderungsverkäufers) an der angekauften Forderung evtl. vornimmt. Sofern der Factor das  Delkredererisiko übernommen hat, wird der (restliche) S. auch im Fall der Nichtzahlung durch den Zahlungspflichtigen an den Forderungsverkäufer ausbezahlt.
- Vgl. auch  Factoring.

Lexikon der Economics. 2013.

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